L.S. 24/ L.S. 82 - Fahrverbot für Fahrzeuge über 18 Tonnen

Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt auf der LS 24 von km 23+200 bis km 24+015 und auf der LS 82 von...

Veröffentlichungsdatum:

26.01.2024

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Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt auf der LS 24 von km 23+200 bis km 24+015 und auf der LS 82 von km 0 bis km 3+670 (gesamte Länge) in beide Fahrtrichtungen ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 18 Tonnen (ausgenommen Anrainer und Lieferanten für Auf- und Abladetätigkeiten).

Autonome Provinz BZ - Abteilung Straßendienst - Verordnung 1876 2024.pdf (0.24 MB)

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Zuletzt aktualisiert: 26.01.2024, 11:05 Uhr

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