Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und das für die Verwaltung der Gemeinde verantwortliche Organ.
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde und ist Amtswalter der Regierung; er beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Zuletzt aktualisiert: 13.11.2024, 13:28 Uhr