Benützung der Räumlichkeiten der Gemeinde

Folgende Verordnung für die Benützung der Räumlichkeiten der Gemeinde Lajen. Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 72 vom 24.11.2015

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2016

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Benutzung sämtlicher gemeindeeigenen Räumlichkeiten, welche nicht aufgrund eines Leih-, Pacht, Konzessions- ,Miet- oder Führungsvertrages vergeben wurden bzw. werden und von der Gemeinde in Eigenregie verwaltet werden.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2016

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 18:40 Uhr

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