Verpflichtendes Kindergartenjahr: Einschreibung der Kinder

Vom 8. bis 16. Jänner 2025 online über das Portal „IOLE“

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2024

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1 Minute

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Vom 8. bis 16. Jänner 2025 erfolgen (ausschließlich in telematischer Form) die Einschreibung in den Kindergarten für das Jahr 2025/2026.

Kinder, die im Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, zwischen dem 1. Mai und dem 31. August das fünfte Lebensjahr vollenden und die Kinder, die im darauffolgenden Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr innerhalb April vollenden, sind zum Besuch eines Kindergartenjahres verpflichtet.
Im Rahmen der kommenden Einschreibung müssen somit all jene Kinder in den Kindergarten eingeschrieben
werden, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind.
Der Antrag auf Einschreibung
ist zwischen dem 8. und dem 16. Januar 2025 online über das Portal „IOLE“ beim Kindergarten des Einzugsgebiets zu stellen.

Die Erziehungsverantwortlichen, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der genannten Frist für die Einschreibung eine Eigenerklärung darüber abgeben. Diese muss über die Website der Deutschen Bildungsdirektion vom Portal „IOLE“ heruntergeladen und innerhalb der Einschreibefrist ausgefüllt via Mail oder in Papierform in der Gemeinde des Einzugsgebietes abgegeben werden.


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Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025, 08:51 Uhr

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