Was wird für die Antragstellung benötigt?
- Die alte Identitätskarte, bzw. Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte
- die Gesundheitskarte
- 1 aktuelles Passfoto (mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften
- 22,00 Euro in bar um die Ausstellungsgebühren zu begleichen
- bei Minderjährigen braucht es nach wie vor die Zustimmungserklärung (die in der Gemeinde oder auf der Gemeinde-Webseite erhältlich ist) oder Unterschrift beider Eltern
- Minderjährige ab 12 Jahren müssen bei der Ausstellung der Identitätskarte anwesend sein, um zu unterschreiben und die Fingerabdrücke abzugeben
Wie lang dauert es, bis man die neue Identitätskarte erhält?
- Innerhalb 10 -14 Tagen wird die Identitätskarte normalerweise zugestellt. Bis zur Zustellung ist im Ausland nur der Reisepass ein gültiges Ausweisdokument
Wofür kann die elektronische Identitätskarte verwendet werden?
- als Ausweisdokument
- als digitale Identität (anstelle von SPID oder Bürgerkarte), um Zugang zu Online-Diensten der - -öffentlichen Verwaltung (mycivis, INPS, Agentur Einnahmen...) zu erhalten, dafür erhalten die Bürger zwei Sicherheitcodes, den PIN und den PUK
Wie lange ist die elektronische Identitätskarte gültig?
- 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren,
- 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren,
- 10 Jahre für alle Volljährigen.
Weitere Infos
- bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte kann eine Willensäußerung für die Organ- und Gewebespende ausgefüllt werden
- die im Papierformat ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Verfallsdatum.
Antrag um Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige und Geschäftsunfähige.pdf