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Home > Gemeinde > Gemeindebetriebe > Stiftung Altersheim Lajen
An dieser Stelle möchten wir das Seniorenwohnheim mit seinen guten und schönen Seiten kurz vorstellen, aber auch Schwierigkeiten aufzeigen, welche bei der Arbeit im Heim mit deren Bewohnern unwillkürlich verbunden sind.
Das Seniorenwohnheim Lajen ist eine Stiftung mit öffentlich-rechtlichem Charakter (Öffentlicher Betrieb für Pflege- und Betreuungsdienste).
DasHeim verfügt über 31 Betten mit Bad und Dusche (27 Einzelzimmer und 2 Zweibettzimmer) . Unser Haus befindet sich in zentraler Dorflage mit einem sonnigen Garten.
In den letzten Jahren waren alle Betten des Heimes fast immer voll besetzt. Die Heimbewohner werden immer älter und somit auch anfälliger für Behinderungen. Durch die sorgfältige Pflege der fleißigen und sehr einsatzfreudigen Mitarbeiter ist es möglich, auch unter erschwerten Bedingungen, eine qualifizierte Betreuung anzubieten. Weil sich aber auch freiwillige Helferinnen und Helfer immer wieder anbieten, einen Dienst zu übernehmen und in letzter Zeit sich auch Paten gemeldet haben, kann sich die Verwaltung mit Genugtuung sagen lassen, dass das Altersheim Lajen den Ruf hat, ein gut funktionierendes Haus zu sein.
Wir versuchen das Heim in die Zukunft zu führen, Perspektiven aufzuzeigen, Visionen auszuarbeiten und neue Erkenntnisse anzuwenden.
Leider gibt es im Heim Menschen, die ihr Leben nur mehr erleiden müssen. Neue Inhalte in der persönlichen Betreuung aber sollen dem Heimbewohner den Sinn seines Daseins und seines Schicksals erleichtern und erträglicher machen. Und weil auch die Gemeinde eine positive Einstellung zum Heim hat und ihren Beitrag dazu leistet, kann auch die wirtschaftliche Seite des Betriebes kostengünstig gehalten werden. Eines unserer Ziele ist, dass unsere Heimbewohner auch in Zukunft „Licht-Blicke“ im Leben erkennen können.
Der Verwaltungsrat ist das beschließende Organ des Altersheimes und wählt aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten. Der Verwaltungsrat trifft sämtliche Entscheidungen, welche das Altersheim betreffen. Die Amtsdauer des Verwaltungsrates beträgt 5 Jahre. Im Altersheim Lajen besteht er zur Zeit aus 5 Verwaltungsratsmitgliedern einschließlich Präsident:
Die Anwendung der Betimmungen der Region Trentino - Südtirol und der Provinz Bozen betreffend die "Neuordnung der öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste" brachten vor allem im Bereich der Verwaltungsorganisation verschiedene Änderungen mit sich. Es ist vorgesehen, dass jedes auch noch so kleine Heim einen Direktor einstellen muss.
Die von den Gemeindesekretären bisher ausgeführten und sehr wertvollen Tätigkeiten in dieser Angelegenheit sind nicht mehr gestattet.
Der Verwaltung des Altersheimes Lajen ist es gelungen, mit der Stiftung Martinsheim Kastelruth eine Vereinbarung abzuschließen, welche vorsieht, dass der dortige Direktor Dr. Erich Schmuck auch für die Stiftung Altersheim Lajen Direktionsaufgaben übernimmt.
Dr. Erich Schmuck ist jeden Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr in Lajen, übt seine Tätigkeit im Büro der Gemeinde bei Frau Doris Ploner aus und ist von 17.00 bis 18.00 Uhr Ansprechpartner zu Angelegenheiten des Seniorenwohnheimes Lajen.
Das Ansuchen zur Heimaufnahme kann nach direkter Besprechung mit dem Präsidenten oder der Heimleitung mit einem eigenen Anmeldeformular (siehe unten: Formluar - Anmeldung für die Heimaufnahme) erfolgen. Termine können in der Regel vormittags unter der Tel. 0471/655660 vereinbart werden.
Mit Jänner 2009 kommt das Gesetz “Maßnahmen zur Sicherung der Pflege” auch in den Alten- und Pflegeheimen zum Tragen. Dadurch wird auch die Berechnung der Tagessätze bzw. der Aufenthaltskosten neu geregelt.Dem Altersheimbewohner werden die gesamten Kosten für Logie, Pflege und Betreuung direkt in Rechnung gestellt.
Mit Beschluss des Verwaltungsrates des Altersheimes von Lajen Nr. 34 vom 03.12.2009 wurde der Tagessatz für das Jahr 2010 wie folgt festgelegt.
Der zu bezahlende Tagessatz setzt sich zusammen aus dem
Der Grundtarif, beträgt, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit im Jahr 2010 im Seniorenwohnheim Lajen:
Das Pflegegeld, das vom Land (bzw. von der Pflegesicherung) an die Heimbewohner ausbezahlt wird, ist abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Heimbewohners.
Alle Heimbewohner werden vom Pflegeteam des Sprengels Klausen in eine der Pflegestufen 1 - 2 - 3 - 4 eingestuft und erhalten je nach Pflegestufe das Pflegegeld und einen gleichbleibenden Zusatzbetrag:
Auch das Pflegegeld und der Zusatzbetrag werden dem Heimbewohner angerechnet und müssen somit zusätzlich zum Grundtarif zur Gänze dem Seniorenwohnheim Lajen überwiesen werden.
Hinweis: Personen, die bis 31.12.2009 das Begleitgeld erhalten haben, werden es auch zukünftig ausbezahlt bekommen und zwar 16,00 Euro pro Tag (=Erhöhung des Zusatzbetrages). Dieser Betrag kann zur Bezahlung des Grundtarifes hergenommen werden.
Achtung: Pflegegeld, Zusatzbetrag und die Erhöung des Zusatzbetrages werden in einem einzigen Betrag vom Pflegefonds des Landes an den Heimbewohner ausbezahlt.
Aus dieser Aufstellung kann man entnehmen, dass ein Heimaufenthalt viel Geld kostet. Trotzdem braucht der Heimbewohner aus eigener Tasche nicht mehr ausgeben als bisher.
Ein Beispiel: Grundtarif ist 43,00 Euro und für alle gleich. Diesen Betrag zahlt der Heimbewohner wie bisher und zwar mit seiner Rente, mit seinen Ersparnissen und Einnahmen oder es zahlen die Kinder, sofern sie in der Lage sind. Ganz bedürftige Heimbewohner und deren Angehörige können, so wie bisher, bei der Wohnsitzgemeinde um eine Tarifbegünstigung ansuchen.Den Rest des Tagessatzes bezahlt der Heimbewohner mit dem Pflegegeld und den Zusatzbetrag, den jede/r pflegebedürftige Heimbewohner/in vom Land (Pflegesicherung) ausbezahlt bekommt.Somit sind die hohen Aufenthaltskosten bezahlt, ohne dass der Heimbewohner mehr aus eigener Tasche bezahlen muss als bisher.
(Projekt Harmonisierung - Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30)
Heimgäste, die glauben aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der ihrer zahlungspflichtigen Angehörigen – Ehepartner, Eltern und Kinder) Anrecht auf eine Tarifbegünstigung zu haben, können sich an ihre Gemeinde wenden und dort um eine Kostenbeteiligung (Formular: (siehe unten) Antrag um Tarifbegünstigung) ansuchen.
Vom jeweiligen Sozialsprengel wird dann das Gesamteinkommen und -vermögen des Heimbewohners und dessen zahlungspflichtiger Angehörigen genau berechnet und der jeweils zu zahlende Teil des Grundtarifes wird ermittelt. Die eventuell noch ungedeckte Differenz des Grundtarifes, welche sich durch die Berechnung ergibt, wird von der Gemeinde, in der der Heimbewohner seinen Wohnsitz hat übernommen.
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